Sichern Sie sich ihren Bonus bei der Investition in eine neue Haustüre.

Seit dem 1. Januar 2020 können Sie 20% der gesamten Investitionskosten

für energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Zuhause sparen!

 

- entweder als Steuerbonus über das EStG 35c

- oder als Zuschuss über das KfW-Förderprogramm 430

 

Die Anforderungen der Energetischen-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) müssen erfüllt sein.

Das bedeutet für die Erneuerung von Haustüren, dass ein Wärmedämmwert von 

max. Uw 1.3 W(m²K) erreicht werden muss. 

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